Statue Justitia mit verbundenen Augen

Markus Weiß-Latzko

Rechtsanwalt und Strafverteidiger.

1984 in Waiblingen geboren. Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Referendariat in Hechingen.

Rechtsanwalt Weiß-Latzko ist seit 2018 fast ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und Bußgeld-/Fahrerlaubnisverfahren tätig. Tätigkeitsschwerpunkte sind insbesondere Gewalt-, Drogen- und Wirtschaftsdelikte. Von vermeintlich „kleineren“ Vorwürfen (Trunkenheitsfahrt, Drogenbesitz) bis hin zu Sexualstrafverfahren, Tötungsdelikten und Umfangsverfahren mit teilweise jahrelanger Verfahrensdauer besteht Erfahrung, die Ihnen zugutekommen wird.

Markus Weiß-Latzko vor Schreibtisch

Früher Hochleistungssportler, unter anderem 2 x Deutscher Meister mit einer Marathonbestzeit von 2:18 Stunden, setzt Rechtsanwalt Weiß-Latzko heute seinen Ehrgeiz und sein Wissen für Sie ein, ist Strafverteidiger aus Leidenschaft und fest davon überzeugt, dass sich das auch in den erzielten Resultaten bemerkbar macht. 

Durch Kooperationen mit Strafverteidigern/Strafverteidigerinnen in ganz Deutschland und einer bisher deutlich 4-stelligen Anzahl an bearbeiteten Verfahren mit deutschlandweiten Verteidigungen von Lörrach bis Berlin und von München bis Hamburg, können Sie sich sicher sein, dass Sie in guten, erfahrenen Händen sind.

Auch mit größeren und komplexeren Verfahren (etwa Encrochat, SkyECC, ANOM etc) ist Rechtsanwalt Weiß-Latzko vertraut.

  • Wird Ihnen eine Straftat oder eine vorgeworfen? 
  • Hat eine Durchsuchung oder Festnahme stattgefunden?
  • Sollen Sie vernommen werden durch Staatsanwaltschaft, Gericht oder Polizei?
  • Wurde Ihnen ein Strafbefehl oder eine Anklage zugestellt?
  • Wird gegen Sie oder einen Freund/Angehörigen Untersuchungshaft oder Strafhaft vollstreckt?

Ganz gleich, welches Delikt Ihnen zur Last gelegt wird, erarbeiten wir mit Ihnen und für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie für das jeweilige Verfahren und Sie sind immer im Bilde. 

Rechtsanwalt Weiß-Latzko steht Ihnen während des gesamten Strafverfahrens mit Rat und Tat zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Rechte und Interessen gewahrt werden. Das gilt auch für die Strafvollstreckung, sollte es notwendig werden – egal, ob es um die Möglichkeit von Ratenzahlungen an die Staatsanwaltschaft bei Geldstrafen oder beispielsweise um vorzeitige Haftentlassungen bei Freiheitsstrafen, Freigang etc. geht.

Ein erster Rat vorweg: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!

Wenn Sie in einem Ermittlungs-/Strafverfahren Beschuldigte/Beschuldigter sind, schweigen Sie am besten erst einmal zur Sache und lassen einen erfahrenen Strafverteidiger Akteneinsicht nehmen. Angaben zum Vorwurf kann man auch morgen, übermorgen oder in drei Wochen noch machen. Falsche oder nachteilige Angaben aber wirken sich im weiteren Verlauf teilweise katastrophal aus und können in der Regel nicht mehr aus der Welt geschafft werden.

Im Strafverfahren gilt: Schweigen ist (zunächst) Gold!

Kontaktieren Sie uns!

Lernen Sie unser Team kennen und lassen Sie sich von unserer Fachkompetenz überzeugen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung!

Heck & Kollegen Rechtsanwälte
Doblerstraße 8
72074 Tübingen

info@heckundkollegen.de

07071-9205970

07071-23547